Häufig gestellte Fragen für Ärzte
Wichtiger Grundsatz: EU-Abschluss ≠ automatisch EU-Pass
Ein EU-Abschluss bedeutet: Die Ausbildung wurde in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat absolviert.
Ein EU-Pass betrifft die Staatsangehörigkeit – das ist ein separates Thema.
Für die Anerkennung ist der Ort des Abschlusses entscheidend, nicht die Staatsbürgerschaft.
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Was bedeutet ein EU-Abschluss im Anerkennungsprozess in Deutschland?
Ein EU-Abschluss bedeutet, dass deine Ausbildung in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat abgeschlossen wurde.
Für Ärzt:innen und viele Gesundheitsfachberufe gilt die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie.
➡️ Das bedeutet:
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Automatische Anerkennung
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Keine Kenntnisprüfung
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Keine inhaltliche Gleichwertigkeitsprüfung
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Schneller und rechtssicherer Prozess
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Benötige ich als EU-Absolvent eine Kenntnisprüfung?
Nein.
Mit einem EU-konformen Abschluss ist keine medizinische Kenntnisprüfung erforderlich.
Die Anerkennung erfolgt formal – Voraussetzung sind:
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vollständige Unterlagen
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Sprachkenntnisse
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formell korrektes Verfahren
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Welche Sprachkenntnisse sind erforderlich?
Auch mit EU-Abschluss sind Deutschkenntnisse Pflicht:
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B2 Allgemeines Deutsch (zertifiziert)
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C1 Medizinische Fachsprache (Fachsprachenprüfung bei der Ärztekammer)
👉 Ohne bestandene Fachsprachenprüfung ist keine Approbation möglich.
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Wie lange dauert die Anerkennung mit EU-Abschluss?
In der Regel:
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2–4 Monate nach vollständiger Antragstellung
Voraussetzungen:
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vollständige Unterlagen
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gültige Sprachzertifikate
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zuständige Behörde korrekt gewählt
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Brauche ich eine Berufserlaubnis oder erhalte ich direkt die Approbation?
Mit EU-Abschluss:
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meist direkte Approbation
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Berufserlaubnis nur in Ausnahmefällen
Das ermöglicht:
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volle ärztliche Tätigkeit
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sofortige Facharztweiterbildung
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bessere tarifliche Einstufung
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Gibt es Unterschiede zwischen EU-Abschluss und Non-EU-Abschluss?
Ja – sehr große Unterschiede.
EU-Abschluss
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Automatische Anerkennung
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Keine Kenntnisprüfung
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Schneller Prozess
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Weniger Dokumente
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Hohe Planungssicherheit
Non-EU-Abschluss
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Individuelle Prüfung
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Meist Kenntnisprüfung
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Langer Prozess
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Umfangreiche Unterlagen
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Unsichere Dauer
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Benötige ich ein Visum?
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EU-Pass: Kein Visum erforderlich
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Non-EU-Pass + EU-Abschluss: Visum nötig, aber vereinfacht
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Non-EU-Pass + Non-EU-Abschluss: Aufwendiges Visum + Anerkennung
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Wie unterstützt CareMP2 EU-Absolventen?
CareMP2 begleitet dich:
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bei der Anerkennung
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bei der Fachsprachenprüfung
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bei der Arbeitsplatzvermittlung
-
bei Vertragsprüfung & Integration
👉 Unser Fokus: schneller, sicherer Berufseinstieg
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Wie schnell kann ich mit CareMP2 arbeiten?
Unsere EU-Klienten im FSP-Vorbereitungskurs / mit Approbation:
-
erhalten Jobangebote innerhalb weniger Wochen
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starten innerhalb von 2–3 Monaten
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Entstehen für mich Kosten?
In der Regel nein sofern unser Klient die deutsche Approbation bereits besitzt.
Die Vermittlungskosten werden dann meist vom Arbeitgeber getragen.
Kosten können entstehen für:
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Sprachkurse
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Prüfungsgebühren
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Übersetzungen
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Dienstleistungen im Anerkennungsverfahren
